Die auf der nachfolgenden Internetseite enthaltenen Informationen sind ausschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder Luxemburg haben. Die Informationen stellen in keinem anderen Land eine Aufforderung, ein Angebot, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder eine Empfehlung zur Zeichnung, zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zur Vornahme von vergleichbaren Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen dar. Die hep global GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die auf der nachfolgenden Internetseite beschriebenen Schuldverschreibungen der hep global GmbH für alle Anleger als Anlage geeignet sind. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren außerhalb Deutschlands, Österreichs und Luxemburgs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Österreich und Luxemburg erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Wertpapierprospekts, der von der luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), gebilligt worden ist sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) gemäß Artikel 24 und 25 der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) notifiziert wurde.
Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Wertpapiere der hep global GmbH dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die hep global GmbH beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA durchzuführen.
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Green Bond 2021/2026
Nachdem hep solar in den letzten 10 Jahren Projektentwicklungsdienstleistungen vornehmlich über eigene Projektentwicklungs-Fonds finanziert hat, erfolgt mittlerweile die sogenannte Early-Stage- und Active-Development-Projektentwicklung auf eigene Rechnung. Diese Entwicklungsphasen zeichnen sich durch eine deutlich größere Zahl an Projekten am Markt und signifikant höhere Margen im Vergleich zu den nachfolgenden Phasen bei gleichzeitig geringem Kapitalbedarf je projektiertem KWp aus. Vor diesem Hintergrund ist der Emissionserlös aus dem Green Bond 2021/2026 zu rund 75 % für die Finanzierung des Erwerbs zukünftiger Photovoltaikprojekte in der Early-Stage- und Active-Development-Phase vorgesehen. Rund 25 % der zufließenden Mittel sind für das Working Capital zum Auf- und Ausbau der Unternehmensgruppe eingeplant.
Mio. Euro
platziertes Volumen
p.a. Kupon
Jahre Laufzeit
*18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließlich)
Gläubigerabstimmung
Die hep global GmbH („Gesellschaft“) befindet sich derzeit in Verhandlungen mit potenziellen Kapitalgebern über die Refinanzierung ihrer bestehenden Verbindlichkeiten, einschließlich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5). So hat hep global bereits in den USA einen potenziellen Investor gefunden und führt finale Verhandlungen über den Abschluss der zukünftigen Finanzierung für das US-Geschäft. Die bislang angestrebte Gesamtfinanzierungslösung konnte bisher jedoch noch nicht abgeschlossen werden. Der Green Bond 2021/2026 wird am 18. Mai 2026 zur Rückzahlung fällig. Um ausreichende Zeit in den laufenden Verhandlungen mit den potenziellen Kapitalgebern zu haben und die Gesamtfinanzierungslösung zu finden, hat die Gesellschaft entschieden, die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 vorsorglich aufzufordern, im Wege der Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Sonntag, 12. April 2026 (0:00 Uhr) bis Dienstag, 14. April 2026 (24:00 Uhr) über eine Verlängerung der Laufzeit des Green Bonds 2021/2026 zu modifizierten Bedingungen zu beschließen.
Beschlussgegenstand der Abstimmung ohne Versammlung wird im Wesentlichen Folgender sein:
- Verlängerung der Laufzeit des Green Bonds 2021/2026 um 18 Monate bis zum 18. November 2027 (ausschließlich) (§ 3 (d) Satz 1 der Anleihebedingungen);
- Anpassung von § 4 (b) der Anleihebedingungen betreffend die vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Emittentin.
Die im Wege der Abstimmung ohne Versammlung vorgeschlagene Restrukturierung des Green Bonds 2021/2026 ist Teil der laufenden strategischen Bestrebungen zur Gesamtrefinanzierung der Gesellschaft, mit denen die hep global GmbH die Kapitalstruktur stärken, die finanzielle Flexibilität erhöhen und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum schaffen möchte. Werden die Refinanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen, soll dadurch auch die erforderliche Grundlage für die Rückführung des Green Bonds 2021/2026 geschaffen und die Umsetzung der Unternehmensstrategie gewährleistet werden. Sollten entgegen den aktuellen Erwartungen die laufenden Finanzierungsgespräche nicht vor dem Rückzahlungstermin in einer Refinanzierungslösung münden, soll durch die Zustimmung der Anleihegläubiger zur Laufzeitverlängerung des Green Bonds 2021/2026 die Zahlungsfähigkeit der Emittentin gesichert werden und bis zu weitere 18 Monate Zeit bestehen, um die Refinanzierungslösung umzusetzen oder eine andere Lösung zu finden. Hierzu soll auch die mit Pressemitteilung vom 23. Januar 2026 dargelegte prognostizierte positive operative Entwicklung im Geschäftsjahr 2026 beitragen.
Wichtige Unterlagen im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung:
Detaillierte Eckdaten
| Emittentin | hep global GmbH |
|---|---|
| Finanzierungsinstrument | Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO) |
| Emissionsvolumen | Bis zu 25 Mio. Euro |
| Platziertes Volumen | 25 Mio. Euro |
| ISIN/WKN | DE000A3H3JV5 / A3H3JV |
| Kupon | 6,5 % p.a. |
| Ausgabepreis | 100 % |
| Stückelung | 1.000 Euro |
| Valuta | 18. Mai 2021 |
| Laufzeit | 5 Jahre: 18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließlich) |
| Zinszahlung | Halbjährlich, nachträglich am 18. November und 18. Mai eines jeden Jahres (erstmals 2021) |
| Rückzahlungstermin | 18. Mai 2026 |
| Rückzahlungsbetrag | 100 % |
| Status | Nicht nachrangig, nicht besichert |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin | Ab 19. Mai 2024 zu 102 % des Nennbetrags, Ab 19. Mai 2025 zu 101 % des Nennbetrags |
| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants | Kontrollwechsel, Drittverzug, Negativverpflichtung, Ausschüttungsverbot bis 5,5 Mio. Euro EK in 2021, bis 11 Mio. Euro EK in 2022 und bis 15 Mio. Euro EK ab 2023, Ausschüttungsbegrenzung auf 50 % des Betrags, der den jeweils gültigen EK-Schwellenwert übersteigt, Zuwiderhandlung gegen Belassungsvereinbarung für Gesellschafterdarlehen, Transparenzverpflichtung, Positivverpflichtung |
| Anwendbares Recht | Deutsches Recht |
| Prospekt | Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“)., Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. |
| Börsensegment | Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
| Financial Advisor | Lewisfield Deutschland GmbH |
| Bookrunner | Quirin Privatbank AG |
Finanzkalender
| 18. Mai 2026: Halbjährliche Zinszahlung und Rückzahlung des Green Bonds 2021/2026 |

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