Die auf der nachfolgenden Internetseite enthaltenen Informationen sind ausschließlich für Personen bestimmt, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder Luxemburg haben. Die Informationen stellen in keinem anderen Land eine Aufforderung, ein Angebot, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder eine Empfehlung zur Zeichnung, zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder zur Vornahme von vergleichbaren Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen dar. Die hep global GmbH übernimmt keine Gewähr, dass die auf der nachfolgenden Internetseite beschriebenen Schuldverschreibungen der hep global GmbH für alle Anleger als Anlage geeignet sind. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren außerhalb Deutschlands, Österreichs und Luxemburgs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Österreich und Luxemburg erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Wertpapierprospekts, der von der luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“), gebilligt worden ist sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) und an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) gemäß Artikel 24 und 25 der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung) notifiziert wurde.
Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.
Wertpapiere der hep global GmbH dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) oder an oder auf Rechnung bzw. zugunsten von US-Personen (wie in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) definiert) nur nach vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die hep global GmbH beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den USA zu registrieren oder ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA durchzuführen.
Die auf der nachfolgenden Internetseite mit all seinen Unterseiten enthaltenen Informationen und Dokumente sind nicht für US-Personen oder Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan ansässig sind, bestimmt. Die Informationen dürfen weder von diesen Personen eingesehen noch an diese verteilt werden, da die auf dieser Website genannten Schuldverschreibungen weder in den Vereinigten Staaten noch für oder auf Rechnung von US-Personen oder anderen Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten ansässig sind, angeboten oder verkauft werden dürfen. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen.
Das Kopieren, Weiterleiten oder sonstige Übermitteln der auf den nachfolgenden Internetseiten enthaltenen Informationen ist nicht gestattet. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich nicht für das Herunterladen des Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge).
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Green Bond 2021/2026
Nachdem hep solar in den letzten 10 Jahren Projektentwicklungsdienstleistungen vornehmlich über eigene Projektentwicklungs-Fonds finanziert hat, erfolgt mittlerweile die sogenannte Early-Stage- und Active-Development-Projektentwicklung auf eigene Rechnung. Diese Entwicklungsphasen zeichnen sich durch eine deutlich größere Zahl an Projekten am Markt und signifikant höhere Margen im Vergleich zu den nachfolgenden Phasen bei gleichzeitig geringem Kapitalbedarf je projektiertem KWp aus. Vor diesem Hintergrund ist der Emissionserlös aus dem Green Bond 2021/2026 zu rund 75 % für die Finanzierung des Erwerbs zukünftiger Photovoltaikprojekte in der Early-Stage- und Active-Development-Phase vorgesehen. Rund 25 % der zufließenden Mittel sind für das Working Capital zum Auf- und Ausbau der Unternehmensgruppe eingeplant.
Mio. Euro
platziertes Volumen
p.a. Kupon
Jahre Laufzeit
*18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließlich)
Gläubigerabstimmung
Die Abstimmung ohne Versammlung bezüglich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5) hat mit einer überdurchschnittlich hohen Teilnahmequote von 44,18 % das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens nicht erreicht und war deshalb nicht beschlussfähig. Aus diesem Grund lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 zur Teilnahme an einer 2. Gläubigerversammlung ein, die am 5. Mai 2026 in Heilbronn in Form einer Präsenzversammlung stattfinden wird.
hep global bedankt sich bei allen Anleihegläubigern für ihre Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und für ihre breite Unterstützung, indem sie mit einer klaren Mehrheit für den modifizierten Beschlussvorschlag gestimmt haben. Für die 2. Gläubigerversammlung wird ein Quorum von 25 % benötigt, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Deshalb bittet die Gesellschaft um rege Teilnahme sämtlicher Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 an der 2. Gläubigerversammlung.
hep global wird jedem wirksam teilnehmenden Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr von 25 Euro zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger zu dem Beschlussvorschlag vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß § 20 SchVG abgelaufen ist, ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist oder ein solches rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen wirksam geworden ist.
Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung wird der am 7. April 2026 auf der Internetseite von hep global veröffentlichte modifizierte Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) sein, dem sich das Unternehmen bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung angeschlossen hatte. Vorgesehen ist u. a. eine Laufzeitverlängerung um 18 Monate bis zum 18. November 2027. Zudem soll die Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % erhöht werden, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt. Das erklärte Ziel von hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026 vollständig zu tilgen.
Sämtliche Unterlagen und Formulare zur 2. Gläubigerversammlung finden Sie unten.
Wichtige Unterlagen im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung:
Detaillierte Eckdaten
| Emittentin | hep global GmbH |
|---|---|
| Finanzierungsinstrument | Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO) |
| Emissionsvolumen | Bis zu 25 Mio. Euro |
| Platziertes Volumen | 25 Mio. Euro |
| ISIN/WKN | DE000A3H3JV5 / A3H3JV |
| Kupon | 6,5 % p.a. |
| Ausgabepreis | 100 % |
| Stückelung | 1.000 Euro |
| Valuta | 18. Mai 2021 |
| Laufzeit | 5 Jahre: 18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließlich) |
| Zinszahlung | Halbjährlich, nachträglich am 18. November und 18. Mai eines jeden Jahres (erstmals 2021) |
| Rückzahlungstermin | 18. Mai 2026 |
| Rückzahlungsbetrag | 100 % |
| Status | Nicht nachrangig, nicht besichert |
| Sonderkündigungsrechte der Emittentin | Ab 19. Mai 2024 zu 102 % des Nennbetrags, Ab 19. Mai 2025 zu 101 % des Nennbetrags |
| Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants | Kontrollwechsel, Drittverzug, Negativverpflichtung, Ausschüttungsverbot bis 5,5 Mio. Euro EK in 2021, bis 11 Mio. Euro EK in 2022 und bis 15 Mio. Euro EK ab 2023, Ausschüttungsbegrenzung auf 50 % des Betrags, der den jeweils gültigen EK-Schwellenwert übersteigt, Zuwiderhandlung gegen Belassungsvereinbarung für Gesellschafterdarlehen, Transparenzverpflichtung, Positivverpflichtung |
| Anwendbares Recht | Deutsches Recht |
| Prospekt | Von der Commission de Surveillance du Secteur („CSSF“) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in Deutschland und die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“)., Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. |
| Börsensegment | Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) |
| Financial Advisor | Lewisfield Deutschland GmbH |
| Bookrunner | Quirin Privatbank AG |
Finanzkalender
| 5. Mai 2026, 10:30 Uhr: 2. Gläubigerversammlung bzgl. des Green Bonds 2021/2026 in Heilbronn |
| 18. Mai 2026: Halbjährliche Zinszahlung und Rückzahlung des Green Bonds 2021/2026 |
| Juni 2026: Jahresabschluss 2025 |
| Oktober 2026: Halbjahresabschluss 2026 |

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