Green Bond 2021/2026

Nachdem hep solar in den letzten 10 Jahren Projektentwicklungs­dienstleistungen vornehmlich über eigene Projektentwicklungs-Fonds finanziert hat, erfolgt mittlerweile die sogenannte Early-Stage- und Active-Development-Projektentwicklung auf eigene Rechnung. Diese Entwicklungsphasen zeichnen sich durch eine deutlich größere Zahl an Projekten am Markt und signifikant höhere Margen im Vergleich zu den nachfolgenden Phasen bei gleichzeitig geringem Kapitalbedarf je projektiertem KWp aus. Vor diesem Hintergrund ist der Emissionserlös aus dem Green Bond 2021/2026 zu rund 75 % für die Finanzierung des Erwerbs zukünftiger Photovoltaikprojekte in der Early-Stage- und Active-Development-Phase vorgesehen. Rund 25 % der zufließenden Mittel sind für das Working Capital zum Auf- und Ausbau der Unternehmensgruppe eingeplant.

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*18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließlich)

Gläubigerabstimmung

Die Abstimmung ohne Versammlung bezüglich des Green Bonds 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3JV5) hat mit einer überdurchschnittlich hohen Teilnahmequote von 44,18 % das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens nicht erreicht und war deshalb nicht beschlussfähig. Aus diesem Grund lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 zur Teilnahme an einer 2. Gläubigerversammlung ein, die am 5. Mai 2026 in Heilbronn in Form einer Präsenzversammlung stattfinden wird. 

hep global bedankt sich bei allen Anleihegläubigern für ihre Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und für ihre breite Unterstützung, indem sie mit einer klaren Mehrheit für den modifizierten Beschlussvorschlag gestimmt haben. Für die 2. Gläubigerversammlung wird ein Quorum von 25 % benötigt, um die geplanten Maßnahmen umsetzen zu können. Deshalb bittet die Gesellschaft um rege Teilnahme sämtlicher Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 an der 2. Gläubigerversammlung. 

hep global wird jedem wirksam teilnehmenden Anleihegläubiger des Green Bonds 2021/2026 eine einmalige Beschlussgebühr von 25 Euro zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass das erforderliche Quorum erreicht wurde, die erforderlichen Zustimmungen der Anleihegläubiger zu dem Beschlussvorschlag vorliegen, die gesetzliche Anfechtungsfrist gemäß § 20 SchVG abgelaufen ist, ohne dass ein Anfechtungsverfahren anhängig ist oder ein solches rechtskräftig abgeschlossen wurde, und zusätzlich die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen wirksam geworden ist. 

Gegenstand der Abstimmung im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung wird der am 7. April 2026 auf der Internetseite von hep global veröffentlichte modifizierte Beschlussvorschlag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) sein, dem sich das Unternehmen bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung angeschlossen hatte. Vorgesehen ist u. a. eine Laufzeitverlängerung um 18 Monate bis zum 18. November 2027. Zudem soll die Verzinsung der Anleihe von 6,5 % auf 8,0 % erhöht werden, sofern die Gesellschaft die Anleihe nicht innerhalb von 6 Monaten nach ursprünglicher Fälligkeit am 18. Mai 2026 vollständig zurückzahlt. Das erklärte Ziel von hep global ist es, den Green Bond 2021/2026 vor dem 18. November 2026 vollständig zu tilgen. 

Sämtliche Unterlagen und Formulare zur 2. Gläubigerversammlung finden Sie unten.

Wichtige Unterlagen im Rahmen der 2. Gläubigerversammlung:

Detaillierte Eckdaten

Emittentinhep global GmbH
Finan­zie­rungs­in­stru­mentGreen Bond (klas­si­fi­ziert gemäß imug/SPO)
Emis­si­ons­vo­lumenBis zu 25 Mio. Euro
Platziertes Volumen25 Mio. Euro
ISIN/WKNDE000A3H3JV5 / A3H3JV
Kupon6,5 % p.a.
Ausga­be­preis100 %
Stücke­lung1.000 Euro
Valuta18. Mai 2021
Lauf­zeit5 Jahre: 18. Mai 2021 bis 18. Mai 2026 (ausschließ­lich)
Zins­zah­lungHalb­jähr­lich, nach­träg­lich am 18. November und 18. Mai eines jeden Jahres (erst­mals 2021)
Rück­zah­lungs­termin18. Mai 2026
Rück­zah­lungs­be­trag100 %
StatusNicht nach­rangig, nicht besichert
Sonder­kün­di­gungs­rechte der EmittentinAb 19. Mai 2024 zu 102 % des Nennbetrags, Ab 19. Mai 2025 zu 101 % des Nennbetrags
Kündi­gungs­rechte der Anlei­he­gläu­biger und CovenantsKontroll­wechsel, Dritt­verzug, Nega­tiv­ver­pflich­tung, Ausschüt­tungs­verbot bis 5,5 Mio. Euro EK in 2021, bis 11 Mio. Euro EK in 2022 und bis 15 Mio. Euro EK ab 2023, Ausschüt­tungs­be­gren­zung auf 50 % des Betrags, der den jeweils gültigen EK-Schwel­len­wert übersteigt, Zuwi­der­hand­lung gegen Belas­sungs­ver­ein­ba­rung für Gesellschafterdarlehen, Trans­pa­renz­ver­pflich­tung, Posi­tiv­ver­pflich­tung
Anwend­bares RechtDeut­sches Recht
ProspektVon der Commis­sion de Surveil­lance du Secteur („CSSF“) in Luxem­burg gebil­ligter Wert­pa­pier­pro­spekt mit Noti­fi­zie­rung an die Bundes­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht („BaFin“) in Deutsch­land und die Öster­rei­chi­sche Finanz­markt­auf­sichts­be­hörde („FMA“).,
Die Billi­gung des Prospekts ist nicht als Befür­wor­tung der ange­bo­tenen Wert­pa­piere zu verstehen.
Börsen­seg­mentOpen Market der Deut­sche Börse AG (Frei­ver­kehr der Frank­furter Wertpapierbörse)
Finan­cial AdvisorLewis­field Deutsch­land GmbH
BookrunnerQuirin Privat­bank AG

Dokumente

Finanzberichte

Finanzkalender

5. Mai 2026, 10:30 Uhr: 2. Gläubigerversammlung bzgl. des Green Bonds 2021/2026 in Heilbronn
18. Mai 2026: Halbjährliche Zinszahlung und Rückzahlung des Green Bonds 2021/2026
Juni 2026: Jahresabschluss 2025
Oktober 2026: Halbjahresabschluss 2026
Evelyn Kilinc verschränkt die Hände vor dem Körper und blickt direkt in die Kamera. Sie trägt ein weißes Shirt mit V-Ausschnitt und einen schwarzen Blazer drüber. Ihr blondes Haar ist zu einem Zopf gebunden und sie lächelt wobei Ihre Zähne sichtbar sind.

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